Hausordnung

Allgemeine Hinweise

Mit Betreten des Geländes des WakeClubCologne erkennst du die Inhalte der Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mitarbeiter/-innen des WakeClubCologne sind befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelung für die Nutzung des WakeClubCologne festzulegen und anzuwenden.

Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen Anweisungen des Personals werden mit Verwarnungen oder Hausverbot, in schweren Fällen mit Anzeige geahndet. Nötigenfalls kann ein Hausverbot für eine ganze Saison oder lebenslang ausgesprochen werden.

Wir bitten dich, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtungen musst du den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Begleitpersonen von Kindern sind für deren Verhalten verantwortlich.

Zum Wohle aller Besucher ist das Mitführen von

Fahrräder

Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas, Keramik, Porzellan

Alkohol

Getränkekisten

Wasserpfeifen (Shisha)

Tiere

Musikanlagen jeder Art und Größe

Grills und Kochutensilien

Illegale Drogen

Waffen und waffenähnliche Gegenstände (Messer, spitze Gegenstände etc.)

Metalldetektoren

nicht erlaubt!

Die Sicherheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen und wir möchten, dass du dich bei uns wohl fühlst. Daher sorgen wir schon am Eingang für die Einhaltung unserer Hausordnung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingung und führen regelmäßige Taschenkontrollen durch.
Angetrunkenen und/oder aggressiven Personen wird der Zutritt verwehrt. Solltest du auf unserem Gelände Zeuge von Regelverstößen werden, wende dich bitte an unsere Servicekräfte, Rettungsschwimmer*innen oder Security-Mitarbeiter*innen.

Auf dem gesamten Gelände sind Tiere jeglicher Art aus Rücksicht auf die anderen Gäste nicht gestattet.

Das Füttern der Wildtiere (Schwäne, Enten, Gänse, Fische etc.) ist nicht erlaubt.

Das Angeln ist auf dem Gelände des WakeClubCologne verboten. Wenn du am Rather See angeln möchtest, nimm bitte mit dem Kreis-Fischerei-Verein Bergisch Gladbach e.V. Kontakt auf.

Wir möchten unseren Besucher*innen eine erholsame und angenehme Zeit bieten und sie vor Belästigungen schützen. Aus diesem Grund ist das Fotografieren von fremden Personen auf dem Gelände des WakeClubCologne verboten.

Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke oder Pressezwecke erfordern eine vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung.

Drohnen und vergleichbare Fluggeräte sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

Zum Wohle aller Gäste sind Soundbars und ähnliche Beschallungsgeräte verboten und wir bitten stattdessen, die eigene Musik mit Kopfhörern zu genießen.

In den Mülltonnen darf nur auf dem Gelände anfallender Abfall entsorgt werden.

Das Sammeln und Mitnehmen von Pfandflaschen ist grundsätzlich untersagt, da es sich um unser Eigentum handelt.

Am Eingang und an den Rettungsschwimmerposten erhalten Sie kostenlose Einwegaschenbecher (solange der Vorrat reicht).

Wasserpfeifen (Shishas) sind nicht gestattet.

Der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung bedarf:

  • Erteilung von gewerblichen Schwimmunterricht
  • Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke oder Pressezwecke
  • Das Anbieten von Waren und das Verteilen von Druck- oder Reklameschriften (gilt ausdrücklich auch auf den Parkflächen und dem öffentlichen Verkehrsraum)

Baden

In die Umkleiden/Duschen für Männer dürfen Mädchen nur bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Jungen im Damenbereich.

  • Auf dem Gelände des WakeClubCologne ist das Tragen von Badekleidung für alle Badegäste verpflichtend.
  • Für Kinder ab 3 Jahren besteht Textilpflicht.
  • Das Nutzen der Wasserfläche ist ausdrücklich nur in Badebekleidung erlaubt. Hierzu gehören ausdrücklich auch Burkinis.
  • Einen FKK Bereich gibt es nicht.

Ist an den Rettungsschwimmerposten eine rote Flagge gehisst, ist das Baden und Schwimmen in allen Bereichen verboten!

• Luftmatratzen und kleinere aufblasbare Schwimmhilfen dürfen in der Nichtschwimmer- und Schwimmerzone benutzt werden. Bitte beachte, dass andere Badegäste dadurch nicht gestört werden.
• Das Mitbringen von SUP Boards, Schlauch- oder sonstigen Booten ist nicht gestattet.

• Die Rücklaufstege dürfen nur von Wassersportler*innen (Wasserskiläufer & Wakeboarder) benutzt werden und gehören nicht zum Badebereich, ebenso wie eventuelle Schwimminseln für Wakeboarder.
• Das Betreten des Rücklaufstegs von Badegästen ist strengstens verboten. Im Bereich der Wasserski- und Wakeboardanlagen ist das Baden aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.

Wakeboarden

Wakeboarden bzw. Wasserski fahren ist Sport. Beim Sport sollte kein Alkohol getrunken werden und auch der Konsum von Drogen hat hier nichts verloren. Sollte ein Sportler*in eindeutig alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen, wird das Ticket für ungültig erklärt.

Nach dem Sport kannst du dir im Clubhouse selbstverständlich ein Kaltgetränk genehmigen.

Essen & Trinken

Offenes Feuer bzw. das Grillen und Kochen ist auf dem Gelände strikt untersagt. Wenn Du grillen möchtest, miete Dir einen unserer Grillplätze. Die Preise und alle weiteren Infos findest Du hier.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke (kein Alkohol) ist grundsätzlich erlaubt, bitte beachte das allgemeine Glasverbot und bringe kein spitzes Besteck (Obstmesser o.ä.) mit.

Offenes Feuer bzw. das Grillen und Kochen ist auf dem Gelände strikt untersagt. Wenn Du grillen möchtest miete Dir einen unserer Grillplätze.

Übernachten

Am WakeClubCologne verfügen wir über keine Übernachtungsmöglichkeiten. In der direkten Umgebung gibt es mehrere günstige Übernachtungsmöglichkeiten.

Es ist nicht gestattet, auf dem Parkplatz zu übernachten.